Der Antrag auf Nichtveranlagungs-(NV-)Bescheinigung 2010

 

Die NV-Bescheinigung bedeutet für Sie:

  • keine Abgeltungssteuer zahlen,
  • keine Steuererklärung mehr erstellen und
  • keine Freistellungsaufträge bei der Bank verwalten. 

 

 

Prüfen Sie hier schnell und bequem,
ob Sie eine NV-Bescheinigung
beim Finanzamt beantragen können.

NV-Formular

 

 

 

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