Der Antrag auf Nichtveranlagungs-(NV-)Bescheinigung 2010
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Die NV-Bescheinigung bedeutet für Sie:
- keine Abgeltungssteuer zahlen,
- keine Steuererklärung mehr erstellen und
- keine Freistellungsaufträge bei der Bank verwalten.
Prüfen Sie hier schnell und bequem, ob Sie eine NV-Bescheinigung beim Finanzamt beantragen können.
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